Veranstaltung: | LDV in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Tagesordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.11.2016, 10:58 |
W-1: Wahlordnung für die Wahl des Geschäftsführenden Landesvorstandes
Antragstext
Kandidaturen sind bis zum Schluss der BewerberInnenliste für die jeweilige
Position durch den/ die WahlleiterIn möglich. Diese ist spätestens zu
Beginn der jeweiligen Vorstellungsrunde zu schließen.
Die Plätze werden in der Reihenfolge: Landesvorsitzende,
LandesvorsitzendeR, LandesschatzmeisterIn gewählt.
Die BewerberInnen haben je insgesamt 10 Minuten Redezeit, davon 8 für ihre
Vorstellungsrede und 2 Minuten zur Beantwortung von Fragen.
An die BewerberInnen können nach ihren Vorstellungsreden Fragen gestellt
werden. Fragen können für die jeweiligeN BewerberInnen während diese ihre
Vorstellungsrede halten in die Wortmeldeboxen eingeworfen werden.
Für die Fragen an die BewerberInnen müssen die vorbereiteten Frage-
Formulare benutzt werden. Fragen richten sich immer an einzelne
BewerberInnen, wer Fragen an mehrere BewerberInnen stellen will, muss
dementsprechend mehrere Frageformulare ausfüllen.
Zur Beantwortung stehen jedem/jeder BewerberIn insgesamt 2 Minuten
Redezeit zur Verfügung. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in umgekehrter
alphabetischer Reihenfolge.
Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen,
gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann. Erreicht dies niemand, so
findet im zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden
BewerberInnen mit den meisten Ja-Stimmen des ersten Wahlgangs statt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen auf
sich vereinigen kann. Falls auch in diesem Wahlgang das erforderliche
Quorum nicht erreicht wird, ist im dritten Wahlgang gewählt, wer die
meisten Stimmen erhält.
Bei Stimmengleichheit wird maximal zwei Mal eine Stichwahl durchgeführt,
sollte es also insgesamt drei Mal eine Stimmengleichheit geben,
entscheidet das Los. Eine Stichwahl ist nur gültig, wenn nicht mehr als
ein Drittel der gültigen Stimmen Stimmenthaltungen oder Nein-Stimmen sind.
Begründung
erfolgt mündlich.
Kommentare
Rainer Schulze:
Die Fragen richten sich nur an die Person, die sich zuvor vorgestellt hat.
Damit ist klar, dass man für Fragen an andere nach deren Vorstellung gestellt werden müssen. So ist auch geregelt, dass möglichst viele eine Frage stellen können und die Antwortzeit nicht durch einige wenige Personen blockiert wird.
Silke Dietz (LGS):
schau dir dazu bitte den Absatz davor an. Dort ist geregelt:
"3. An die BewerberInnen können nach ihren Vorstellungsreden Fragen gestellt werden. Fragen können für die jeweiligeN BewerberInnen während diese ihre Vorstellungsrede halten in die Wortmeldeboxen eingeworfen werden." Während also die Vorstellungsrede läuft, können für die jeweilige Person Fragen eingeworfen werden. Bis zu 3 Fragen werden gelost, von wem diese dann kommen, entscheidet das Los.
Viele Grüße,
Silke (LGS)