Veranstaltung: | LDV in Idar-Oberstein |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 1. Tagesordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.11.2016, 10:58 |
W-2: Wahlordnung für die Wahl des Erweiterten Landesvorstandes
Antragstext
Kandidaturen sind bis zum Schluss der BewerberInnenliste durch den/ die
WahlleiterIn möglich. Diese ist spätestens zu Beginn der jeweiligen
Vorstellungsrunde zu schließen.
Die BewerberInnen haben je insgesamt 6 Minuten Redezeit, davon 4 für ihre
Vorstellungsrede und 2 Minuten zur Beantwortung von Fragen.
An die BewerberInnen können nach ihren Vorstellungsreden Fragen gestellt
werden. Fragen können für die jeweiligeN BewerberInnen während diese ihre
Vorstellungsrede halten in die Wortmeldeboxen eingeworfen werden.
Für die Fragen an die BewerberInnen müssen die vorbereiteten Frage-
Formulare benutzt werden. Fragen richten sich immer an einzelne
BewerberInnen, wer Fragen an mehrere BewerberInnen stellen will, muss
dementsprechend mehrere Frageformulare ausfüllen.
Zur Beantwortung stehen jedem/jeder BewerberIn insgesamt 2 Minuten
Redezeit zur Verfügung. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in umgekehrter
alphabetischer Reihenfolge.
Zuerst wird über die Bewerberinnen auf Vorschlag der in der Satzung
benannten Gruppen für die quotierten Plätze entschieden. Anschließend über
die gesamten quotierten Plätze. Danach wird über die Bewerberinnen und
Bewerber auf Vorschlag der in der Satzung benannten Gruppen für die
offenen Plätze entschieden. Anschließend über die gesamten offenen Plätze.
In jedem Wahlgang hat jedeR Delegierte so viele Stimmen wie Plätze zu
vergeben sind. Mehrfachnennungen einer Bewerberin/eines Bewerbers sind
nicht möglich.
Im ersten und zweiten Wahlgang sind die BewerberInnen mit den meisten
Stimmen gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen
Stimmen auf sich vereinigen können. Im zweiten und den folgenden
Wahlgängen kann nur antreten, wer im vorangegangenen Wahlgang mehr als 10%
der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. JedeR Delegierte hat so
viele Stimmen wie Plätze unbesetzt geblieben sind.
Im dritten Wahlgang reicht die relative Mehrheit der Stimmen, sofern
mindestens ein Drittel der abgegeben gültigen Stimmen auf eineN BewerberIn
entfällt. Sollten nach dem dritten Wahlgang Plätze nicht besetzt sein,
folgt ein neuer erster Wahlgang.
Diese Wahlordnung tritt mit ihrer Annahme durch die
Landesdelegiertenversammlung in Kraft. Diese bedarf der absoluten Mehrheit
der Stimmen.
Sie tritt außer Kraft, wenn sie aufgehoben, durch eine neue Wahlordnung
ersetzt oder der Erweiterte Landesvorstand abgeschafft wird.
Begründung
erfolgt mündlich.
Änderungsanträge
- W-2-031 (Brian Huck, Eingereicht)
Kommentare
Rainer Schulze:
Silke Dietz (LGS):
schau dir dazu bitte den Absatz davor an. Dort ist geregelt:
"3. An die BewerberInnen können nach ihren Vorstellungsreden Fragen gestellt
werden. Fragen können für die jeweiligeN BewerberInnen während diese ihre
Vorstellungsrede halten in die Wortmeldeboxen eingeworfen werden."
Während also die Vorstellungsrede läuft, können für die jeweilige Person Fragen eingeworfen werden. Bis zu 3 Fragen werden gelost, von wem diese dann kommen, entscheidet das Los.
Viele Grüße,
Silke (LGS)