Veranstaltung: | LDV in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Anträge |
Antragsteller*in: | Martin Schmitt (KV Mayen-Koblenz), Daniel Köbler (KV Mainz), Ingrid Bäumler (KV Mayen-Koblenz), Birgit Meyreis (KV Mayen-Koblenz), Natascha Lentes (KV Mayen-Koblenz), Ronald Maltha (KV Mayen-Koblenz), Uwe Weber (KV Mayen-Koblenz), Klaus Meurer (KV Mayen-Koblenz), Ruth Rebell (KV Mayen-Koblenz), Martina Grosvenor (KV Mayen-Koblenz), Markus Holzhäuser (KV Mayen-Koblenz), Carmen Bohlender (KV Mayen-Koblenz), Andreas Tryba (KV Mayen-Koblenz), Heide Schmitt (KV Mayen-Koblenz), Sabine Müller (KV Mayen-Koblenz), Monika Treis (KV Mayen-Koblenz), Claudia Laux (KV Bernkastel-Wittlich), Ute Wellstein (KV Mainz), Ruth Jaensch (KV Mainz), Ingrid Lambertus (KV Mainz), Nicole Besic-Molzberger (KV Koblenz) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.12.2016, 16:14 |
A-3NEU: Diskriminierungsfreier und erleichterter Zugang zu Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern
Antragstext
Die gesetzlich festgeschriebenen sozialen Rechte werden immer öfter im
Verwaltungsverfahren missachtet. Das lässt sich am ungebrochenen Zuwachs an
Verfahren vor den Sozialgerichten ablesen. Ob es um die Vermittlung in Arbeit
geht, Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen oder um die Gewährung von
Sozialleistungen: Wenn Menschen zu Fällen degradiert werden, werden keine
wirksamen und befriedigenden Lösungen erzielt.
Bürgerinnen und Bürger, die soziale Leistungen in Anspruch nehmen, müssen
zukünftig das Recht auf Wahlmöglichkeit haben. Sie sollen mitentscheiden können,
welche Maßnahmen und Hilfeleistungen für sie geeignet sind. Ziel ist die
Verankerung einer unabhängigen, allgemeinen Sozialberatung im Sozialgesetzbuch,
die insbesondere die Rechte der Bürgerinnen und Bürger nach §§ 17, 42,43 SGB I
(zügige und diskriminierungsfreie Ausführung der Sozialleistungen,
Leistungspflicht der Kostenträger, Vorausleistungen im Verfahren, vorläufige
Leistungen) als Clearingstelle stärken soll.
Die LAG Soziales und Gesundheit wird beauftragt ein Konzept zur
Weiterentwicklung einer unabhängigen Clearingstelle auszuarbeiten und in die BAG
Arbeit, Soziales, Gesundheit und den Prozess der Erstellung des
Bundestagswahlprogramms einzubringen, das folgende Punkte konkretisiert:
Weiterentwicklung der allgemeinen Sozialberatung zu einer unabhängigen
Erstberatungs- und Hilfestruktur als erste Anlaufstelle
Die Beratungsstelle soll bei der rechtlich einwandfreien Antragstellung
bei dem jeweiligem Leistungserbringer unterstützen und die fristgerechte
Bearbeitung und Entscheidung durch den Kostenträger kontrollieren.
Bei unklaren Zuständigkeiten oder Überschneidungen zwischen verschiedenen
Leistungsträgern ist durch die unabhängigen Clearingstelle eine zeitnahe
und pragmatische Lösung zu erzielen. Die Antragsteller*in ist mit ihren
Wünschen zu berücksichtigen.
Begründung
erfolgt mündlich
Änderungsanträge
- A-3NEU-001 (David Profit, Eingereicht)
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