Satz 1 ist postfaktisch.
Antrag: | Diskriminierungsfreier und erleichterter Zugang zu Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern |
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Antragsteller*in: | David Profit |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.12.2016, 20:32 |
Antrag: | Diskriminierungsfreier und erleichterter Zugang zu Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern |
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Antragsteller*in: | David Profit |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.12.2016, 20:32 |
DieEs kommt vor, dass die gesetzlich festgeschriebenen sozialen Rechte werden immer öfter im Verwaltungsverfahren missachtet werden. Das lässt sich am ungebrochenen Zuwachs an Verfahren vor den Sozialgerichten ablesen. Ob es um die Vermittlung in Arbeit
DieEs kommt vor, dass die gesetzlich festgeschriebenen sozialen Rechte werden immer öfter im
Verwaltungsverfahren missachtet werden. Das lässt sich am ungebrochenen Zuwachs an
Verfahren vor den Sozialgerichten ablesen. Ob es um die Vermittlung in Arbeit
geht, Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen oder um die Gewährung von
Sozialleistungen: Wenn Menschen zu Fällen degradiert werden, werden keine
wirksamen und befriedigenden Lösungen erzielt.
Bürgerinnen und Bürger, die soziale Leistungen in Anspruch nehmen, müssen
zukünftig das Recht auf Wahlmöglichkeit haben. Sie sollen mitentscheiden können,
welche Maßnahmen und Hilfeleistungen für sie geeignet sind. Ziel ist die
Verankerung einer unabhängigen, allgemeinen Sozialberatung im Sozialgesetzbuch,
die insbesondere die Rechte der Bürgerinnen und Bürger nach §§ 17, 42,43 SGB I
(zügige und diskriminierungsfreie Ausführung der Sozialleistungen,
Leistungspflicht der Kostenträger, Vorausleistungen im Verfahren, vorläufige
Leistungen) als Clearingstelle stärken soll.
Die LAG Soziales und Gesundheit wird beauftragt ein Konzept zur
Weiterentwicklung einer unabhängigen Clearingstelle auszuarbeiten und in die BAG
Arbeit, Soziales, Gesundheit und den Prozess der Erstellung des
Bundestagswahlprogramms einzubringen, das folgende Punkte konkretisiert:
Weiterentwicklung der allgemeinen Sozialberatung zu einer unabhängigen
Erstberatungs- und Hilfestruktur als erste Anlaufstelle
Die Beratungsstelle soll bei der rechtlich einwandfreien Antragstellung
bei dem jeweiligem Leistungserbringer unterstützen und die fristgerechte
Bearbeitung und Entscheidung durch den Kostenträger kontrollieren.
Bei unklaren Zuständigkeiten oder Überschneidungen zwischen verschiedenen
Leistungsträgern ist durch die unabhängigen Clearingstelle eine zeitnahe
und pragmatische Lösung zu erzielen. Die Antragsteller*in ist mit ihren
Wünschen zu berücksichtigen.
Die unabhängige allgemeine Sozialberatung muss nach bundesweit
einheitlichen Kriterien teilhabeorientiert arbeiten. Leichte Sprache,
Gebärden- und andere Dolmetscher sowie aufsuchende Beratung beispielsweise
müssen den Menschen überall zur Verfügung stehen.
Satz 1 ist postfaktisch.
Kommentare
Daniel Köbler :
Fast eine halbe Million Sozialgerichtsverfahren sprechen eine andere Sprache. Der Kampf der Betroffenen um ihre sozialen Rechte ist also sehr faktisch. Außerdem ist der Satz wörtlich von der Bundestagsfraktion übernommen.
Vorschlag: "Die gesetzlich festgeschriebenen sozialen Rechte müssen viel zu oft eingeklagt werden."