Antrag: | Kooperationen zwischen Hochschulen und Drittmittelfinanzierern transparent gestalten: Wissenschaftsfreiheit, und demokratische Entscheidungsprozesse wirksam absichern |
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Antragsteller*in: | Eveline Lemke (KV Ahrweiler) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.12.2016, 12:10 |
A-2-145: Kooperationen zwischen Hochschulen und Drittmittelfinanzierern transparent gestalten: Wissenschaftsfreiheit, und demokratische Entscheidungsprozesse wirksam absichern
Antragstext
Von Zeile 144 bis 145 einfügen:
in diesem Handlungsrahmen ebenso berücksichtigt werden, wie die Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Rheinland-Pfalz.
Auf der Basis dieser Lagebeschreibung sehen wir dringenden Handlungsbedarf, um die grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit im Zuge der sich ausbreitenden Drittmittelforschung zu schützen. Die Landesdelegiertenversammlung fordert deshalb:
1. Rheinland-Pfalz muss Vorreiter einer unabhängigen Wissenschaft sein. Wir fordern das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium auf, eine bundesweite Initiativfunktion wahrzunehmen. In Verträgen mit Stiftungen muss die Wissenschaftsfreiheit und Unabhängigkeit der Universitäten grundsätzlich garantiert werden. Dieses Ziel wäre erreicht, wenn eine derartige Umsetzung von anderen Hochschulen oder in Musterverträgen von Stiftungen oder Verbänden übernommen wird.
2. Die Hochschulgremien sollen die Unabhängigkeit gegenüber ihren Dirttmittelgebern in ihre "Grundordnungen" aufnehmen, um jeden denkbaren Missbrauch auszuschließen.
3. Landtag und Landesregierung sind aufgefordert, alle Drittmittelverträge an Universitäten öffentlich zu machen, um die Wissenschaftsfreiheit zu schützen.
4. Die "Gutenberg-Gesundheitsstudie" als eine der weltweit größten Studien mit allen medizinischen Privatdaten von 15.000 Bürgern in der Region Mainz muss unter dem höchsten Schutz der persönlichen Daten der Teilnehmer stehen. Diese Studie ist aber auch eine Big-Data-Studie. Noch nie gab es eine vergleichbare Studie in der Region. Jedoch sind weder der Vertrag noch wird die Veröffentlichung der Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Hier sollte Transparenz auch zur Einordnung späterer Marketingaktivitäten des Sponsors hergestellt werden.
5. Die vom Präsidenten der Universität Mainz öffentlich angekündigten Korrekturen der "Fehler" im Kooperationsverbot-Vertrag mit der Boehringer-Stiftung müssen in Kooperation mit der zuständigen Rechtsaufsicht tatsächlich umgesetzt werden. Damit muss ausgeschlossen werden, dass Drittmittelgeber die Berufungspraxis von Professoren und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen bestimmen können.
Von Zeile 144 bis 145 einfügen:
in diesem Handlungsrahmen ebenso berücksichtigt werden, wie die Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Rheinland-Pfalz.
Auf der Basis dieser Lagebeschreibung sehen wir dringenden Handlungsbedarf, um die grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit im Zuge der sich ausbreitenden Drittmittelforschung zu schützen. Die Landesdelegiertenversammlung fordert deshalb:
1. Rheinland-Pfalz muss Vorreiter einer unabhängigen Wissenschaft sein. Wir fordern das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium auf, eine bundesweite Initiativfunktion wahrzunehmen. In Verträgen mit Stiftungen muss die Wissenschaftsfreiheit und Unabhängigkeit der Universitäten grundsätzlich garantiert werden. Dieses Ziel wäre erreicht, wenn eine derartige Umsetzung von anderen Hochschulen oder in Musterverträgen von Stiftungen oder Verbänden übernommen wird.
2. Die Hochschulgremien sollen die Unabhängigkeit gegenüber ihren Dirttmittelgebern in ihre "Grundordnungen" aufnehmen, um jeden denkbaren Missbrauch auszuschließen.
3. Landtag und Landesregierung sind aufgefordert, alle Drittmittelverträge an Universitäten öffentlich zu machen, um die Wissenschaftsfreiheit zu schützen.
4. Die "Gutenberg-Gesundheitsstudie" als eine der weltweit größten Studien mit allen medizinischen Privatdaten von 15.000 Bürgern in der Region Mainz muss unter dem höchsten Schutz der persönlichen Daten der Teilnehmer stehen. Diese Studie ist aber auch eine Big-Data-Studie. Noch nie gab es eine vergleichbare Studie in der Region. Jedoch sind weder der Vertrag noch wird die Veröffentlichung der Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Hier sollte Transparenz auch zur Einordnung späterer Marketingaktivitäten des Sponsors hergestellt werden.
5. Die vom Präsidenten der Universität Mainz öffentlich angekündigten Korrekturen der "Fehler" im Kooperationsverbot-Vertrag mit der Boehringer-Stiftung müssen in Kooperation mit der zuständigen Rechtsaufsicht tatsächlich umgesetzt werden. Damit muss ausgeschlossen werden, dass Drittmittelgeber die Berufungspraxis von Professoren und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen bestimmen können.
Kommentare
Rau Armin. KV Ahrweiler: