Veranstaltung: | LDV in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Wahlversammlung zur Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl 2017 |
Antragsteller*in: | Landesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.12.2016, 15:36 |
W-3NEU: Wahlverfahren zur Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl 2017
Antragstext
Kandidaturen sind bis zum Schluss der BewerberInnenliste durch den/ die
WahlleiterIn möglich. Diese ist spätestens zu Beginn der jeweiligen
Vorstellungsrunde zu schließen.
Die BewerberInnen haben je insgesamt 10 Minuten Redezeit, davon 8 für ihre
Vorstellungsrede und 2 Minuten zur Beantwortung von Fragen.
An die BewerberInnen können nach ihren Vorstellungsreden Fragen gestellt
werden. Fragen können für die jeweiligeN BewerberInnen während diese ihre
Vorstellungsrede halten in die Wortmeldeboxen eingeworfen werden.
Für die Fragen an die BewerberInnen müssen die vorbereiteten Frage-
Formulare benutzt werden. Fragen richten sich immer an einzelne
BewerberInnen, wer Fragen an mehrere BewerberInnen stellen will, muss
dementsprechend mehrere Frageformulare ausfüllen.
Zur Beantwortung stehen jedem/jeder BewerberIn insgesamt 2 Minuten
Redezeit zur Verfügung. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in umgekehrter
alphabetischer Reihenfolge.
Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen
Stimmen erhält (absolute Mehrheit).
- Es können alle BewerberInnen teilnehmen, die mindestens 10% der
abgegebenen gültigen Stimmen aus dem ersten Wahlgang erreicht haben,
z.B.bei 200 abgegebenen gültigen Stimmen bedarf es zur Teilnahme am
zweiten Wahlgang 20 Stimmen. Sollten weniger als zwei BewerberInnen mehr
als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, wird
der erste Wahlgang wiederholt.
- Es erfolgt eine Abstimmung zwischen den zwei BewerberInnen, die im zweiten
Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
- Gewählt ist, wer die relative Mehrheit der Ja-Stimmen erhält; dabei
gilt,dass die Zahl der Ja-Stimmen für den/die BewerberIn höher sein muss,
als Nein-Stimmen und Enthaltungen (Rechenbeispiel: 100 abgegebene gültige
Stimmen, KandidatIn A 42 Stimmen, Kandidat B 20 Stimmen, Nein und
Enthaltungen 38 Stimmen • KandidatIn A ist gewählt; A erhält 40, B 18
Stimmen, es gibt 20 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen • A ist nicht
gewählt)
Sollte auch hier keinE BewerberIn gewählt werden, erfolgt die komplette
Neuwahl des Listenplatzes in einem neuen ersten Wahlgang.
Haben mehrere KandidatInnen die gleiche Stimmenanzahl wird maximal zwei Mal eine
Stichwahl durchgeführt, sollte es also insgesamt drei Mal eine Stimmengleichheit
geben, entscheidet das Los.
Die Wahlversammlung kann auf Antrag die verbundene Einzelwahl beschließen.
Voraussetzung ist, dass es für die Listenplätze jeweils nur eine/n KandidatIn
gibt. Sollte ein Kandidat in der verbundenen Einzelwahl nicht die erforderliche
Mehrheit erreichen, so findet ab dem nicht besetzten Platz ein erneuter Wahlgang
mit verbundener Einzelwahl statt.
Begründung
erfolgt mündlich.
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