Veranstaltung: | LDV in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Wahlversammlung zur Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl 2017 |
Antragsteller*in: | Landesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.11.2016, 11:00 |
W-3: Wahlverfahren zur Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl 2017
Antragstext
Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen
Stimmen erhält (absolute Mehrheit).
Es können alle BewerberInnen teilnehmen, die mindestens 10% der
abgegebenen gültigen Stimmen aus dem ersten Wahlgang erreicht haben, z.B.
bei 200 abgegebenen gültigen Stimmen bedarf es zur Teilnahme am zweiten
Wahlgang 20 Stimmen. Sollten weniger als zwei BewerberInnen mehr als 10
Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, wird der erste
Wahlgang wiederholt.
Es erfolgt eine Abstimmung zwischen den zwei BewerberInnen, die im zweiten
Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
Gewählt ist, wer die relative Mehrheit der Ja-Stimmen erhält; dabei gilt,
dass die Zahl der Ja-Stimmen für den/die BewerberIn höher sein muss, als
Nein-Stimmen und Enthaltungen (Rechenbeispiel: 100 abgegebene gültige
Stimmen, KandidatIn A 42 Stimmen, Kandidat B 20 Stimmen, Nein und
Enthaltungen 38 Stimmen • KandidatIn A ist gewählt; A erhält 40, B 18
Stimmen, es gibt 20 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen • A ist nicht
gewählt)
Sollte auch hier keinE BewerberIn gewählt werden, erfolgt die komplette
Neuwahl des Listenplatzes in einem neuen ersten Wahlgang.
Haben mehrere KandidatInnen die gleiche Stimmenanzahl wird maximal zwei Mal eine
Stichwahl durchgeführt, sollte es also insgesamt drei Mal eine Stimmengleichheit
geben, entscheidet das Los.
Die Wahlversammlung kann auf Antrag die verbundene Einzelwahl beschließen.
Voraussetzung ist, dass es für die Listenplätze jeweils nur eine/n KandidatIn
gibt. Sollte ein Kandidat in der verbundenen Einzelwahl nicht die erforderliche
Mehrheit erreichen, so findet ab dem nicht besetzten Platz ein erneuter Wahlgang
mit verbundener Einzelwahl statt.
Begründung
erfolgt mündlich
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